WAS BRINGT MIR EINE VEREINSMITGLIEDSCHAFT?
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Zugang zum Vereinslokal und zu Veranstaltungen
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Zugang zur Homepage und anderen digitalen Medien
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Kontakt und offene Kommunikation mit den anderen Mitgliedern
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Austausch und Kontakt mit Fachkräften aus Heilwesen, Genesungsbegleitung und Gesundheitserhaltung
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Information zu gesundheitsrelevanten Themen
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Bereitstellung von materieller & informeller Unterstützung
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Zugang zu Fortbildungen und Ausbildungen
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Befähigung zur Selbsthilfe
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Fachbereich übergreifendes, gemeinsames Wirken in Projekten und Forschungsgruppen
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Möglichkeit der Selbsterfahrung von vielseitigen Anwendungen & Methoden
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Bewerbung der eigenen Dienstleistungen nach Absprache mit dem Verein
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Benützung diverser vereinseigener Fahrnisse
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Qualifizierte Vernetzung von Menschen und Organisationen regional & über regional
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Zugang zu Vereinsveranstaltungen und Infoveranstaltungen bei Kooperationspartnern
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Spezielle Konditionen bei Sponsoren und anderen Vereinen (Kooperationspartner)
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Aktive Förderung von Vereinen & Initiativen in der Gemeinschaft
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Erfassung & Sammlung von Arbeitsgruppen & Anlaufstellen
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Ständig sich erweiternder Content über den Fortschritt von Forschungsprojekten, Arbeitsgruppen und Vorträgen
Ein Antrag auf Mitgliedschaft bedingt eine vorherige Teilnahme an einer Infoveranstaltung! Dort wird der Verein, dessen Zwecke und Inhalte vorgestellt. Zudem können persönliche Fragen von Interessenten beantwortet und Spezifische Auskünfte zur Verfügung gestellt werden!
Fördermitgliedschaft
Vereinbarungserklärung
Es gibt viele verschiedene Arten, das Projekt zu unterstützen oder Beiträge zu leisten. Für diejenigen
Einzelpersonen und Organisationen, die dies auch durch regelmäßige finanzielle Unterstützung tun wollen, bietet
der Verein ViaSana eine Fördermitgliedschaft an.
§1 Definition der Fördermitgliedschaft
Jede Organisation, natürliche Person, Firma und Behörde kann gemäß der Satzung Fördermitglied des Vereins
ViaSana werden. Fördermitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge in der unter §4 festgelegten Höhe.
§2 Erwerb der Fördermitgliedschaft
Organisationen oder Einzelpersonen können Fördermitglieder werden, indem sie auf schriftlichen oder
elektronischen Weg beim Vorstand einen Antrag auf Fördermitgliedschaft stellen.
Der Vorstand entscheidet über den Antrag, die Annahme wird jedoch nicht unangemessen verweigert.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch den Vorstand.
§3 Rechte und Verpflichtungen von Fördermitgliedern
Fördermitglieder werden auf der Mailingliste eingeschrieben.
§3.1 Rechte von Fördermitgliedern
Fördermitglieder haben das Recht:
- Einblick in das aktuelle Vereinsgeschehen zu erhalten und an allgemeinen Aktivitäten teilzunehmen.
- frei von Zugehörigkeit und Herkunft, als ehrenhafte, eigenverantwortliche Menschen angesehen und
behandelt zu werden.
- zur Unterstützung des Vereins, über den vereinbarten Fördermitgliedsbeitrag hinausgehend, freiwillige
materielle und immaterielle Beiträge zu leisten.
- Ihre Mitgliedschaft unter Berücksichtigung von §5 jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.
§3.2 Pflichten von Fördermitgliedern
Fördermitglieder verpflichten sich:
- an die Satzung des Vereins ViaSana in der jeweils gültigen Fassung zu halten.
- außerhalb des Vereins striktes Stillschweigen über vereinsinterne Inhalte, Beschlüsse, Informationen,
Aktivitäten und Sonstiges, sowie Mitgliederlisten wie auch Kooperationspartner zu wahren. Dies gilt, sofern
vom Vorstand keine schriftliche Zustimmung erteilt wurde, ausnahmslos sowohl für die Dauer der
Mitgliedschaft wie auch nach dessen Beendigung.
- innerhalb oder in Zusammenhang mit dem Verein keine strafbare oder betrügerische Handlung zu begehen
und ViaSana allenfalls schadlos zu halten.
- die Privatsphäre aller Beteiligten zu achten und zu wahren.
- nach außen in Absprache mit dem Verein ViaSana und entsprechend den ethischen Grundsätzen des
Vereins aufzutreten und zu agieren.
§4 Mitgliedsbeiträge für Fördermitglieder
Von jedem Fördermitglied wird erwartet, dass es die Mitgliedsbeiträge rechtzeitig, per Banküberweisung auf das
Konto der „ViaSana“ oder durch jede andere Methode, die der Verein für angemessen hält zu begleichen.
Jahresfördermitgliedsbeitrag: €120,- (einhundertzwanzig) /
Jahresfördermitgliedsbeitrag für Angehörige von ViaSana MG im selben Haushalt €60,- (sechzig)
Konto: Oberbank, lautend auf Dr. med. Gerda Carina Schindler,
IBAN: AT31 1500 0041 3103 3807,
BIC: OBKLAT2L
Mitgliedsbeiträge sind im Voraus fällig. Für neue Mitglieder ist die erste Zahlung spätestens binnen vier Wochen
nach der Bekanntgabe der Aufnahme durch den Vorstand fällig und für das Jahr im Ganzen zu entrichten.
Fördermitglieder, deren Beitragszahlungen länger als drei Monate ausstehen, werden entfernt und verlieren Ihre
Rechte als Förderer der „ViaSana“ bis alle ausstehenden Beiträge bezahlt sind. Der Vorstand kann nach seinem
Ermessen Mitgliedsbeiträge anderer Höhe als der aufgelisteten akzeptieren, soweit er gute Gründe erkennt, dies
zu tun.
§5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Beendigung von Fördermitgliedschaften erfolgt gemäß der Satzung des Vereins ViaSana.
Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Fördermitglieder, die mit ihren Zahlungen länger als einen Monat in Rückstand sind, sollen zwei
Zahlungserinnerungen durch ViaSana erhalten. Danach kann ViaSana die Mitglieder gemäß
der Satzung des Vereins ViaSana ausschließen.